Beitragsordnung des AV Oßling e.V.
1.
Einnahmen sind:
Mitgliedsbeiträge
Gebühren
Spenden
Fördermittel
sonstige Einnahmen
1.1.
Mitgliedsbeiträge sind:
Beitrag Vollzahler
Kinder-/Jugendbeitrag
Förderbeitrag
Beitrag Vollzahler
Mitglieder, die das 21. Lebensjahr vollendet haben
Kinder-/Jugendbeitrag
Kinder und Jugendliche sind Mitglieder die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
2.
Die Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus:
dem an den AVE abzuführenden Anteil
dem Anteil der im Verein bleibt
Beitragsart
an AVE abzuführen im AVO verbleibend Gesamt
Förderbeitrag
30€
15 €
45€
Vollzahler allg. Gewässer
115€
15€
130€
Kinder-Jugend bis 18 Jahre
45€
10€
55€
Erlaubnis für Forellengewässer gemäß der Beitragsordnung des AVE + je 20,oo € Beitrag der im AV
Oßling verbleibt.
Beitrag für nicht geleistete Hege- und Pflegestunden
Für nicht geleistete Hege- und Pflegestunden sind 40,00 € zu entrichten.
Jedes Mitglied hat diese 40,00 € mit der Beitragszahlung vorab zu entrichten. Bei Ableistung der
Arbeitsstunden wird der Betrag für das folgende Jahr gutgeschrieben.
Bei Austritt aus dem AV Oßling und geleisteten Arbeitsstunden wird der Betrag ausgezahlt.
Kinder und Jugendliche bis zu Vollendung des 17. Lebensjahres leisten Hege- und Pflegemaßnahmen im
Rahmen der Jugendarbeit.
3.
Die Beiträge werden eingesetzt für:
Hege- u. Pflegemaßnahmen
Verwaltungskosten
Öffentlichkeits-, Jugendarbeit
Veranstaltungen des AV Oßling e.V.
Grundsteuern + Pacht
Mitgliedsbeiträge an AV Elbflorenz
4.
Zahlung der Beiträge:
Beiträge sind auf das Konto des AV Oßling e.V. zu überweisen.
Mit Wirkung vom 01.04. des Kalenderjahres ist das Mitglied ohne besondere Mahnung automatisch
im Verzug.
Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung des AV Oßling am 30.11.2019
beschlossen. Sie gilt ab 01.01.2021.
5.
Neuaufnahmen - Aufnahmegebühr
Vollzahler
150€
Kinder/Jugendl. bis zum vollend. 17. Lebensjahr
10€
ab 18. Lebensjahr
80€
Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.11.2019