Beitragsordnung des AV Oßling e.V. 1. Einnahmen sind: Mitgliedsbeiträge Gebühren Spenden Fördermittel sonstige Einnahmen 1.1. Mitgliedsbeiträge sind: Beitrag Vollzahler Kinder-/Jugendbeitrag Förderbeitrag Beitrag Vollzahler Mitglieder, die das 21. Lebensjahr vollendet haben Kinder-/Jugendbeitrag Kinder und Jugendliche sind Mitglieder die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. 2. Die Mitgliedsbeiträge setzen sich zusammen aus: dem an den AVE abzuführenden Anteil dem Anteil der im Verein bleibt Beitragsart an AVE abzuführen im AVO verbleibend Gesamt Förderbeitrag 30€ 15 € 45€ Vollzahler allg. Gewässer 115€ 15€ 130€ Kinder-Jugend bis 18 Jahre 45€ 10€ 55€ Erlaubnis für Forellengewässer gemäß der Beitragsordnung des AVE + je 20,oo € Beitrag der im AV Oßling verbleibt. Beitrag für nicht geleistete Hege- und Pflegestunden Für nicht geleistete Hege- und Pflegestunden sind 40,00 € zu entrichten. Jedes Mitglied hat diese 40,00 € mit der Beitragszahlung vorab zu entrichten. Bei Ableistung der Arbeitsstunden wird der Betrag für das folgende Jahr gutgeschrieben. Bei Austritt aus dem AV Oßling und geleisteten Arbeitsstunden wird der Betrag ausgezahlt. Kinder und Jugendliche bis zu Vollendung des 17. Lebensjahres leisten Hege- und Pflegemaßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit. 3. Die Beiträge werden eingesetzt für: Hege- u. Pflegemaßnahmen Verwaltungskosten Öffentlichkeits-, Jugendarbeit Veranstaltungen des AV Oßling e.V. Grundsteuern + Pacht Mitgliedsbeiträge an AV Elbflorenz 4. Zahlung der Beiträge: Beiträge sind auf das Konto des AV Oßling e.V. zu überweisen. Mit Wirkung vom 01.04. des Kalenderjahres ist das Mitglied ohne besondere Mahnung automatisch im Verzug. Diese Beitragsordnung wurde in der Mitgliederversammlung des AV Oßling am 30.11.2019 beschlossen. Sie gilt ab 01.01.2021. 5. Neuaufnahmen - Aufnahmegebühr Vollzahler 150€ Kinder/Jugendl. bis zum vollend. 17. Lebensjahr 10€ ab 18. Lebensjahr 80€ Beschluss der Mitgliederversammlung vom 30.11.2019